Rentenanpassung

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

Unter der Rentenanpassung müssen Sie die Differenz zwischen Ihrer aktuellen monatlichen Rente und Ihrer Rente aus dem Jahr angeben, in dem der Rentenfreibetrag festgelegt wurde. Dieser steuerliche Freibetrag wird im Jahr nach Ihrem Rentenbeginn festgelegt. Der Rentenfreibetrag gilt lebenslang. Die Rentenanpassung finden Sie auf der Rentenanpassungsmitteilung oder Sie fragen bei Ihrem Versorgungsträger oder Ihrer Versicherung nach. Auf diese Weise sind alle zukünftigen Rentenerhöhungen voll zu versteuern, denn der Freibetrag bleibt trotz der Erhöhungen unverändert.

Sind Sie 2006 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für Sie im Jahr 2007 festgeschrieben.

Beispiel: Die Rentenanpassung ist somit die Differenz zwischen den Rentenbezügen von 2007 und 2009. Wenn die Renten angepasst werden, dann geschieht dies regelmäßig zum 1.07. eines Jahres.

z.B. 2007: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 Euro = 12.636 Euro und 2009: 6 x 1.080 Euro + 6 x 1.090 Euro = 13.020 Euro = 384 Euro Rentenanpassung.

Um die Rentenanpassung für 2018 zu ermitteln, ziehen Sie von Ihren Rentenbezügen 2018 die Rentenbezüge ab, die Sie im zweiten Rentenbezugsjahr erhalten haben.