Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel
Das Absetzen von Fahrtkosten
Der Steuerbürger möchte gerne so viele Kosten wie möglich „von der Steuer absetzen“. Das bedeutet, dass diese Kosten die zu zahlende Steuer mindern sollen. Ein Klassiker sind natürliche Fahrtkosten. Doch werden diese in verschiedene Bereiche unterteilt.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ein Arbeitnehmer kann die einfache Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte als Fahrtkosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierfür ist jedoch ein Satz von 0,30 Euro je Kilometer festgelegt. Auch die Fahrtkosten für einen Unternehmer mit einem betrieblichen Pkw werden auf diesen Betrag und diese Entfernung gedeckelt.
Alternativ kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstatten. Dies kann er für den Arbeitnehmer abgabenfrei tun, indem der Arbeitgeber die Fahrtkosten pauschal versteuert, oder der Arbeitnehmer zahlt Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die erstatteten Fahrtkosten. Im letzteren Fall kann er dafür die Fahrtkosten noch in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei einer abgabenfreien Erstattung kann er die Fahrtkosten nicht mehr in der Einkommensteuererklärung geltend machen.