UV-Meldeverfahren Berufsgenossenschaft

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

Elektronische Meldung an Ihre Berufsgenossenschaft: Um sich bei der Abfrage zu identifizieren, muss eine individuelle PIN eingegeben werden, die Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft im 4. Quartal 2016 zuschickt. Beachten Sie deshalb bitte unbedingt die Schreiben Ihrer Berufsgenossenschaft. Denn nur mit der PIN-Nummer ist es möglich, am neuen Verfahren teilzunehmen. Sollten Sie keine Informationen von einer Ihrer Berufsgenossenschaften erhalten, fragen Sie dort nach! Die Meldungen werden dann elektronisch an die Berufsgenossenschaft übermittelt.