Gleitzone

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

Ab Juli 2019 wird die Obergrenze für den Midijob auf 1.300 EUR angehoben. Dadurch werden künftig deutlich mehr Geringverdiener entlastet, denn Arbeitnehmer müssen erst mit einem Monatseinkommen ab 1.300 EUR die vollen Sozialabgaben zahlen. Darüber hinaus ändert sich auch die Begrifflichkeit: Im Gesetzentwurf ist von einem „Übergangsbereich“ die Rede, der den Begriff der Gleitzone ablösen soll.

Bestimmte Mitarbeitergruppen sind von der Anwendung der Gleitzone von vornherein ausgenommen. Das gilt beispielsweise für Auszubildende und Praktikanten. Dabei wird es auch nach der Ausweitung des Midijobbereichs bleiben.

Um Midijobber als Geringverdiener zu entlasten, resultieren die Arbeitnehmeranteile hier aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Diese berechnet der Arbeitgeber anhand einer Formel, die jedes Jahr zum 1.1. aktualisiert wird. Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2019 erfolgt die Aktualisierung der Formel im Jahr 2019 zweimal.