Entgeltumwandlung

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

In der Regel zahlen Beschäftigte über die Bruttoentgeltumwandlung Beiträge aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen in Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge ein.
Zusätzlich 1800,00 Euro frei von Steuern, vier Prozent frei von Sozialabgaben (=3.216 Euro im Jahr bzw. 268 Euro im Monat (Stand 2019).

Durch die Bruttoentgeltumwandlung reduziert sich das Bruttogehalt. Arbeitnehmer zahlen also weniger Steuern und Sozialabgaben. Nachteil: Wer weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt auch entsprechend niedrigere Leistungen, also eine geringere gesetzliche Rente oder weniger Arbeitslosengeld.

Auch Arbeitgeber sparen dadurch etwa 15 Prozent Sozialabgaben. Seit 2019 müssen Arbeitgeber deshalb auch die neuen Verträge der Beschäftigten mit 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bezuschussen.