ELStAM

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Arbeitgeber rufen die ELStAM elektronisch ab, um den zutreffenden Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Die Einführung des Verfahrens sollte stufenweise bereits ab 2011 starten, jetzt wurde mit Schreiben vom 06.12.2011 mitgeteilt das das ELStAM Verfahren erst ab 1. Januar 2013 eingeführt wird !

Beachten Sie die Übergangsregelungen, erhältlich bei der Handwerks- und Handelskammer, sowie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

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