Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bildet das regelmäßige Einkommen, welches vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde.
Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bildet das regelmäßige Einkommen, welches vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde.