Urlaubsanspruch Teilzeit
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte? Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist auf eine Arbeitswoche mit sechs Werktagen ausgelegt. Der tarifliche Urlaubsanspruch ist auf eine 5-Tagewoche ausgelegt. Arbeitet ein/e Arbeitnehmer/in regelmäßig an weniger Tagen in der Woche, so ist der Urlaub entsprechend zu kürzen. Das ist keine Benachteiligung, da mit dem gekürzten Urlaubsanspruch…read more