Anlage EÜR
Früher durften kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler ihre EÜR frei gestalten und mussten ihren selbst ermittelten Gewinn in die dafür vorgesehene Zeile der Anlage GSE eintragen. Jetzt kann die EÜR für den Buchführungszwecke formlos z.B. als Excel-Datei erstellt werden. Aber für den Zweck der Steuererklärung haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung errechnen,…read more