Corona Sonderzahlung – steuerfrei
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die Steuerbefreiung zunächst per Erlass bekannt gegeben ( BMF, Schreiben v. 9.4.2020, IV C 5 – S 2342/20/10009 :001). Die Möglichkeit sollte sich aus § 3 Nr. 11 EStG ergeben, der bereits bisher unter weiteren Voraussetzungen Beihilfen und Unterstützungen steuerfrei stellt. Im Interesse der Rechtssicherheit ist im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes mit…read more