Energiepreispauschale auch für den Minijob
Auch Minijobberinnen und Minijobber profitieren von der 300 Euro Energiepauschale. Sind sie im Jahr 2022 beschäftigt, gelten für die Auszahlung der Prämie folgende Regelungen: 450-Euro-Minijobbern mit einer am 1. September 2022 ausgeübten Hauptbeschäftigung wird die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung ausgezahlt. 450-Euro-Minijobber ohne Hauptbeschäftigung erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.…read more