Home-Office (CORONA)

Aktualisiert am 28. Juni 2022 von Thomas Engel

Arbeitnehmer können auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zuhause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Koalitionsabgeordnete deuteten an, die Regelung in einem weiteren Schritt möglicherweise zu entfristen und dauerhaft anzuwenden.

Unternehmer, die wegen der Corona-Pandemie zu Hause arbeiten, profitieren von der neu eingeführten Homeoffice-Pauschale. Abziehbar als Betriebsausgaben sind 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr. Von dieser Homeoffice-Pauschale profitieren vor allem diejenigen Unternehmer, die zu Hause keinen Raum, also kein häusliches Arbeitszimmer, nutzten.

Die Voraussetzungen, um diese neue Homeoffice-Pauschale vom Gewinn abziehen zu dürfen, sind überschaubar. Es genügt, dass ein Unternehmer an einem Tag ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hat. Passiert das an 120 Tagen im Kalenderjahr, wirkt sich die komplette Homeoffice-Pauschale von 600 Euro gewinnmindernd aus.

Mit der Homeoffice-Pauschale sollen Mehrausgaben für Strom, Wasser und Heizung abgegolten werden. Das Schöne an der Homeoffice-Pauschale: Unternehmer müssen dem Finanzamt keine Ausgaben nachweisen.