Umsatzsteuer EU

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

Führt ein Unternehmer eine sonstige Dienstleistung für einen Unternehmer aus einem anderen EU-Land aus, dann befindet sich der Ort der Dienstleistung regelmäßig da, wo der Leistungsempfänger seinen Betrieb bzw. Sitz hat. Das gilt selbst dann, wenn die Leistung im Inland ausgeführt wird. Innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren, sodass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und nicht der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat. Der Unternehmer, der die Leistung erbringt, bucht seinen Umsatz dann auf das Konto „Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet“ 8336 (SKR 03) bzw. 4336 (SKR 04).