§ 13b Steuerschuldner

Aktualisiert am 21. Mai 2020 von Thomas Engel

Leistung Inland –> Drittland:

Neben diesen Verträgen unterhält das Unternehmen A auch einen Vertrag über die Exportberatung mit dem Unternehmen D in Norwegen.

Durch §3a Abs. 2 gilt der Ort der sonstigen Leistung als in Norwegen ausgeführt. Daher ist der Umsatz nicht steuerbar und Unternehmen A muss keine Umsatzsteuer abführen. Etwaige Regelungen im Drittland sind hierbei zu beachten. Auf der Rechnung erfolgt keine Umsatzsteuerausweis und es wird ein Hinweis auf die Steuerfreiheit gegeben.

Buchungssatz:

1200 (SKR03) / 1800 (SKR04) Bank an
8338 (SKR03) / 4338 (SKR04) Erlöse aus im Drittland steuerbaren …

Nach § 13b Abs. 1 und 2 UStG sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer (Hinweis nach 14a Abs. 5 Satz 2 UStG).